REKLAMATIONSVERFAHREN

REKLAMATIONSVERFAHREN
des Online-Shops www.mountrastore.com

I. Identifikation des Händlers

1.1. Dieses Reklamationsverfahren (nachfolgend auch „RP“) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft

Handelsname: Petsky, s. r. o.
Sitz: Klimkovičova 3164/21, 040 23 Košice – Stadtteil Sídlisko KVP, Slowakische Republik

Eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina, Abteilung Sro, Einlage Nr. 87564/L
Identifikationsnummer (IČO): 56937407
Steuernummer (DIČ): 2122504230
Bankverbindung: SK5275000000004034983576

Der Verkäufer ist kein Mehrwertsteuerpflichtiger.

(nachfolgend auch „Verkäufer“ oder „Händler“) und jeder Person, die Käufer von Produkten ist, die vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angeboten werden, und die als Verbraucher im Sinne der weiteren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, veröffentlicht auf der Website des Verkäufers, sowie der einschlägigen Gesetze, die den Verbraucher definieren, insbesondere der gültigen Gesetzgebung der Slowakischen Republik, namentlich: Gesetz Nr. 108/2024 Z. z. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der gültigen Fassung, Gesetz Nr. 40/1964 Zb. Bürgerliches Gesetzbuch in der gültigen Fassung, mit Ausnahme der in Punkt 4.4 dieses Reklamationsverfahrens genannten Fälle, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Händler und dem Käufer regeln, der nicht als Verbraucher auftritt.

1.2. Die E-Mail- und Telefonkontakte des Verkäufers lauten:

E-Mail: info@petsky.eu
Telefonnummer: 0907976751

1.3. Die Adresse für die Zusendung von Reklamationen und Vertragsrücktritten ist:

Petsky, s. r. o., Klimkovičova 21, 040 23 Košice, Slowakische Republik

II. Grundlegende Bestimmungen

2.1. Dieses Reklamationsverfahren regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Händler.

III. Geltendmachung des Rechts aus der Mängelhaftung

3.1. Der Käufer kann Rechte aus der Mängelhaftung nur geltend machen, wenn er den Mangel dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Übernahme der Sache, angezeigt hat. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist angezeigt, erlöschen die Rechte aus der Mängelhaftung.

IV. Mängelhaftung

4.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, den die verkaufte Sache zum Zeitpunkt ihrer Lieferung aufweist und der sich innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung der Sache zeigt.

4.2. Ist Gegenstand des Kaufs eine Sache mit digitalen Elementen, bei der digitale Inhalte kontinuierlich über einen vereinbarten Zeitraum geliefert oder digitale Dienste bereitgestellt werden sollen, haftet der Verkäufer für jeden Mangel des digitalen Inhalts oder digitalen Dienstes, der während des gesamten vereinbarten Zeitraums auftritt oder sich zeigt, mindestens jedoch für zwei Jahre ab Lieferung der Sache mit digitalen Elementen.

4.3. Bei gebrauchten Sachen können die Parteien eine kürzere Haftungsdauer des Verkäufers für Mängel als in den Absätzen 4.1 und 4.2 vereinbaren, jedoch nicht kürzer als ein Jahr ab Lieferung der Sache.

4.4. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, den die verkaufte Sache zum Zeitpunkt ihrer Lieferung an den Käufer aufweist und der sich innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung der Sache zeigt, wenn der Käufer nicht als Verbraucher auftritt.

V. Rechte aus der Mängelhaftung

5.1. Wenn der Verkäufer für einen Mangel der verkauften Sache haftet, hat der Käufer das Recht auf Mangelbeseitigung durch Reparatur oder Austausch, das Recht auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

5.2. Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon verweigern, bis der Verkäufer die ihm aus der Mängelhaftung obliegenden Pflichten erfüllt hat, es sei denn, der Käufer ist zum Zeitpunkt der Mängelanzeige mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon in Verzug. Der Käufer zahlt den Kaufpreis unverzüglich nach Erfüllung der Pflichten durch den Verkäufer.

5.3. Der Käufer kann Rechte aus der Mängelhaftung, einschließlich des Rechts gemäß Punkt 5.2., nur geltend machen, wenn er den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels angezeigt hat, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Fristen gemäß den Punkten 4.1 bis 4.3 dieses Reklamationsverfahrens.

5.4. Die Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung schließt das Recht des Käufers auf Ersatz des Schadens, der ihm durch den Mangel entstanden ist, nicht aus.

VI. Mängelanzeige

6.1. Der Mangel kann in jeder Betriebsstätte des Verkäufers, bei einer anderen Person, über die der Verkäufer den Käufer vor Vertragsabschluss oder vor Absendung der Bestellung informiert hat, oder mittels Fernkommunikationsmitteln an die Adresse des Sitzes oder des Geschäftssitzes des Verkäufers oder an eine andere Adresse, über die der Verkäufer den Käufer bei Vertragsabschluss oder nach Vertragsabschluss informiert hat, angezeigt werden.

6.2. Wenn der Käufer den Mangel per Postsendung anzeigt, die der Verkäufer ablehnt, gilt die Sendung am Tag der Ablehnung als zugestellt.

6.3. Der Verkäufer stellt dem Käufer unverzüglich nach der Mängelanzeige eine schriftliche Bestätigung über die Mängelanzeige aus. In der Bestätigung über die Mängelanzeige gibt der Verkäufer die Frist an, innerhalb derer der Mangel gemäß § 507 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 40/1964 Zb. Bürgerliches Gesetzbuch in der gültigen Fassung beseitigt wird. Die gemäß dem vorstehenden Satz mitgeteilte Frist darf 30 Tage ab dem Tag der Mängelanzeige nicht überschreiten, es sei denn, eine längere Frist ist aus objektiven Gründen gerechtfertigt, die der Verkäufer nicht beeinflussen kann.

6.4. Wenn der Verkäufer die Mängelhaftung ablehnt, teilt er dem Käufer die Gründe für die Ablehnung schriftlich mit. Wenn der Käufer durch ein Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme, ausgestellt von einer akkreditierten Person, einer autorisierten Person oder einer notifizierten Person, die Mängelhaftung des Verkäufers nachweist, kann er den Mangel erneut anzeigen, und der Verkäufer kann die Mängelhaftung nicht ablehnen; auf die erneute Mängelanzeige findet § 621 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 108/2024 Z. z. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der gültigen Fassung keine Anwendung. Auf die dem Verbraucher im Zusammenhang mit dem Gutachten und der fachlichen Stellungnahme entstandenen Kosten findet § 509 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 40/1964 Zb. Bürgerliches Gesetzbuch in der gültigen Fassung Anwendung.

6.5. Wenn der Verkäufer den Käufer vor Vertragsabschluss oder, wenn der Vertrag aufgrund einer Bestellung des Käufers abgeschlossen wird, vor Absendung der Bestellung darüber informiert hat, dass Mängel auch bei einer anderen Person angezeigt werden können, gilt das Verhalten oder Unterlassen dieser Person im Hinblick auf die Mängelhaftung als Verhalten oder Unterlassen des Verkäufers.

VII. Behebung des Mangels

7.1. Der Käufer hat das Recht, die Behebung des Mangels durch den Austausch der Sache oder durch deren Reparatur zu wählen. Der Käufer kann keine Art der Mangelbehebung wählen, die unmöglich ist oder dem Verkäufer im Vergleich zur anderen Art der Mangelbehebung unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Wertes der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und der Tatsache, ob die andere Art der Mangelbehebung dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde, unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.

7.2. Der Verkäufer kann die Mangelbehebung ablehnen, wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist oder wenn dies unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der Umstände gemäß Satz 2 von Punkt 7.1., unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.

7.3. Der Verkäufer repariert oder ersetzt die Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach Geltendmachung des Mangels durch den Käufer unentgeltlich, auf eigene Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer, unter Berücksichtigung der Art der Sache und des Zwecks, für den der Käufer die Sache verlangt hat.

7.4. Zum Zwecke der Reparatur oder des Austauschs übergibt oder stellt der Käufer dem Verkäufer oder einer Person gemäß § 622 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung die Sache zur Verfügung. Die Kosten der Übernahme der Sache trägt der Verkäufer.

7.5. Der Verkäufer liefert die reparierte oder die Ersatzsache dem Käufer auf eigene Kosten auf demselben oder einem ähnlichen Weg, wie der Käufer die mangelhafte Sache geliefert hat, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Wenn der Käufer die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag übernimmt, an dem er sie hätte übernehmen sollen, kann der Verkäufer die Sache verkaufen. Handelt es sich um eine Sache von höherem Wert, benachrichtigt der Verkäufer den Käufer im Voraus über den beabsichtigten Verkauf und gibt ihm eine angemessene Nachfrist zur Übernahme der Sache. Der Verkäufer zahlt dem Käufer unverzüglich nach dem Verkauf den Erlös aus dem Verkauf der Sache abzüglich der Kosten, die er zweckmäßig für die Aufbewahrung und den Verkauf aufgewendet hat, sofern der Käufer innerhalb der vom Verkäufer in der Mitteilung über den beabsichtigten Verkauf festgelegten angemessenen Frist sein Recht auf Beteiligung am Erlös geltend macht. Der Verkäufer kann die Sache auf eigene Kosten vernichten, wenn ein Verkauf nicht möglich war oder wenn der voraussichtliche Erlös aus dem Verkauf nicht einmal die Kosten deckt, die der Verkäufer zweckmäßig für die Aufbewahrung der Sache und die für den Verkauf notwendigerweise aufzuwendenden Kosten aufgebracht hat.

7.6. Bei der Mangelbehebung sorgt der Verkäufer für die Entfernung der mangelhaften Sache und die Installation der reparierten oder ersetzten Sache, wenn der Austausch oder die Reparatur das Entfernen der mangelhaften Sache erforderlich macht, die in Übereinstimmung mit ihrer Art und ihrem Zweck vor dem Auftreten des Mangels installiert wurde. Der Verkäufer und der Käufer können vereinbaren, dass die Entfernung der Sache und die Installation der reparierten oder ersetzten Sache durch den Käufer auf Kosten und Gefahr des Verkäufers erfolgt.

7.7. Bei der Mangelbehebung durch Austausch der Sache hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Ersatz für durch normale Abnutzung verursachten Schaden oder auf eine Vergütung für die normale Nutzung der Sache vor deren Austausch.

7.8. Der Verkäufer haftet für Mängel an der Ersatzsache gemäß § 619 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung.

7.9. Der Käufer hat das Recht auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder kann auch ohne Gewährung einer zusätzlichen angemessenen Frist gemäß § 517 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geltenden Fassung vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn

a) der Verkäufer die Sache weder repariert noch ersetzt hat,

b) der Verkäufer die Sache nicht gemäß § 623 Abs. 4 und 6 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung repariert oder ersetzt hat,

c) der Verkäufer die Mangelbehebung gemäß § 623 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung abgelehnt hat,

d) die Sache trotz Reparatur oder Austausch denselben Mangel erneut aufweist,

e) der Mangel von solcher Schwere ist, dass er eine sofortige Minderung des Kaufpreises oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder

f) der Verkäufer erklärt hat oder aus den Umständen offensichtlich ist, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer behoben wird.

7.10. Die Minderung des Kaufpreises muss dem Unterschied zwischen dem Wert der verkauften Sache und dem Wert entsprechen, den die Sache ohne Mängel gehabt hätte.

7.11. Der Käufer kann vom Kaufvertrag gemäß Punkt 7.9. nicht zurücktreten, wenn er zur Entstehung des Mangels beigetragen hat oder wenn der Mangel unerheblich ist. Die Beweislast, dass der Käufer zur Entstehung des Mangels beigetragen hat und dass der Mangel unerheblich ist, trägt der Verkäufer.

7.12. Wenn sich der Vertrag auf den Kauf mehrerer Sachen bezieht, kann der Käufer nur in Bezug auf die mangelhafte Sache vom Vertrag zurücktreten. In Bezug auf die übrigen Sachen kann der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass er ohne die mangelhafte Sache Interesse an den übrigen Sachen hat.

7.13. Nach Rücktritt vom Vertrag oder einem Teil davon gibt der Käufer die Sache auf Kosten des Verkäufers an diesen zurück. Der Verkäufer sorgt für die Entfernung der Sache, die vor dem Auftreten des Mangels in Übereinstimmung mit ihrer Art und ihrem Zweck installiert wurde. Entfernt der Verkäufer die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Käufer die Entfernung und Lieferung der Sache an den Verkäufer auf dessen Kosten und Gefahr veranlassen.

7.14. Der Verkäufer erstattet dem Käufer nach Rücktritt vom Vertrag den Kaufpreis spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rückgabe der Sache an den Verkäufer oder nach Nachweis, dass der Käufer die Sache an den Verkäufer abgesendet hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

7.15. Der Verkäufer erstattet dem Käufer den Kaufpreis oder zahlt ihm die Minderung des Kaufpreises auf demselben Weg zurück, wie der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat, sofern der Käufer nicht ausdrücklich einer anderen Zahlungsweise zustimmt. Alle mit der Rückerstattung verbundenen Kosten trägt der Verkäufer.

7.16. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf Ersatz für durch normale Abnutzung verursachten Schaden oder auf eine Vergütung für die normale Nutzung der Sache vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag.

VIII. Haftung für Mängel digitaler Inhalte

8.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, den der digitale Inhalt zum Zeitpunkt seiner Bereitstellung aufweist und der innerhalb von zwei Jahren nach seiner Bereitstellung zutage tritt, sofern es sich um digitale Inhalte handelt, die einmalig oder als eine Reihe einzelner Leistungen geliefert werden.

8.2. Der Verkäufer behebt den Mangel des digitalen Inhalts innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher den Mangel gerügt hat, unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher, unter Berücksichtigung der Art des digitalen Inhalts und des Zwecks, für den der Verbraucher diesen angefordert hat.

8.3. Der Verkäufer kann die Mängelbehebung ablehnen, wenn diese unmöglich ist oder wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Werts, den der digitale Inhalt ohne den Mangel hätte, und der Schwere des Mangels, mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.


IX. Haftung für Mängel bei Dienstleistungen

9.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel der Dienstleistung, den die Dienstleistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung aufweist und der innerhalb von zwei Jahren nach deren Erbringung zutage tritt.

9.2. Bei der Geltendmachung von Rechten aus der Haftung für Mängel bei Dienstleistungen gelten die Bestimmungen des Artikels VI dieser Reklamationsordnung entsprechend.


X. Schlussbestimmungen

10.1. Diese Reklamationsordnung ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzrichtlinie und -hinweise dieser Website. Die Dokumente – Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Datenschutzrichtlinie und -hinweise dieser Website – sind auf der Domain der Website des Verkäufers veröffentlicht.

10.2. Diese Reklamationsordnung ist mit ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers am 23.05.2025 gültig und wirksam.


Mängelrügeformular

Für den Online-Shop www.mountrastore.com
Kommunikationsadresse: Petsky, s. r. o., Klimkovičova 21, 040 23 Košice, Slowakische Republik

Kunde

Vor- und Nachname:
Adresse:
Telefonnummer / E-Mail-Adresse:

Reklamierte Ware/Dienstleistung

Rechnungs- oder Garantienummer:
Bezeichnung:
Kaufdatum:
Zubehör:
Beschreibung des Mangels:


Ich schlage vor, dass meine Reklamation wie folgt bearbeitet wird /bitte Zutreffendes ankreuzen/:

□ Warenumtausch □ Warenreparatur

Falls die Reklamation durch Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt und Sie eine Überweisung auf Ihr Bankkonto wünschen, geben Sie bitte die Kontonummer an:

In ………………………………… am: ………………………………………

…………………………………………
Unterschrift des Kunden